Über Uns

Das Kurpfalz ist Mannheims älteste Privatschule. Wir bieten staatlich anerkannte Abschlüsse für Gymnasium (G8, G9) und Realschule an. Der Unterricht findet in kleinen Klassen mit maximal 25 Schülern statt. Wir sind eine verlässliche Ganztagsschule ohne Hausaufgaben. Die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts gehört aber dennoch zum Schülerleben, z.B. das Üben von Vokabeln und Leseaufgaben.

Ihre Kinder haben in allen Hauptfächern wöchentlich mindestens eine Stunde mehr Unterricht als an öffentlichen Schulen. Diese zusätzliche Stunde nutzen wir zum Üben des aktuellen Lehrstoffs. Die günstige Lage mitten in den Quadraten ermöglicht die einfache Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln: der Bahnhof und viele Haltestellen sind quasi vor unserer Tür.

Die Kinder werden an unserer Schule besonders engmaschig betreut – besonders im ersten Jahr. So haben wir zu Anfang der Klasse 5 mehrere Einstufungstests etabliert, um festzustellen, ob Ihr Kind besondere LRS-Förderung bzw. Förderung in den Fächern Englisch und Mathematik benötigen. Sollte dies der Fall sein, können Ihre Kinder an entsprechenden Förderkursen in der Schule teilnehmen.

Lernen lernen

Das Fach „Lernen lernen“ wird in Klasse 5 zusätzlich ins Curriculum aufgenommen und bis in die oberen Klassen weitergeführt. Lernen lernen ist eine im Stundenplan fest verankerte Wochenstunde. Wir geben den Schülern in dieser Unterrichtseinheit Tipps und Tricks an die Hand, mit der jeder ganz individuell eine erfolgreiche Lernkompetenz für das eigenständige Lernen in der Schule und zu Hause aufbauen kann.

Um den Eltern regelmäßig Rückmeldung über den Leistungsstand ihrer Kinder zu geben, gibt es an unsere Schule nicht zwei-, sondern viermal im Jahr Zeugnisse. Die zusätzlichen Beurteilungen nennen wir Leistungshefte. Jeder Schüler erhält einen Schuljahresplaner, der zur übersichtlichen Aufgabenplanung dient. Gleichzeitig wird er für Kurzinformationen zwischen Schule und Elternhaus genutzt.

Die Schulleitung bietet eine Schülersprechstunde an, in der unsere Schüler für ihre kleinen und großen Probleme ein offenes Ohr bei uns finden. Darüber hinaus gibt es eine Vertrauenslehrerin, an die sich die Schüler wenden können sowie eine Schülervertretung, in der sich Schüler aus allen Klassen für ihre Interessen einsetzen können.

Des Weiteren möchten wir Sie auf unser spezielles Talentförderprogramm hinweisen. Das Kurpfalz hat für Schüler, die Unterricht und Nachwuchsleistungssport (u.a. Tennis, Eishockey, etc.) unter einen Hut bringen müssen, ein eigenes Programm entwickelt. Sprechen Sie uns dazu bitte an.

Wissen, Werte, Tradition – seit 1872

Die Wahl der passenden weiterführenden Schule stellt die Weichen für das ganze Leben. Das Kurpfalz ist eine staatlich anerkannte Privatschule mit Gymnasium und Realschule in Mannheim. Unsere Schule soll mehr sein als nur ein Ort des Lernens. Sie soll ein Platz sein, an dem man sich wohlfühlt, an dem man wertgeschätzt und gefördert wird – jeder ganz nach seinen individuellen Möglichkeiten und Bedürfnissen.

Am Kurpfalz genießt ihr Kind eine exzellente Ausbildung, mit der es auf die vielschichtigen Herausforderungen der heutigen Welt vorbereitet wird. Wir sind eine Schule, in der gelernt, aber auch gelebt und gelacht wird. Bei uns werden fachliche und soziale Kompetenzen gleichermaßen gefördert. Wissen schaffen, Werte vermitteln und gute Traditionen pflegen – dafür stehen wir.

Das „Kurpfalz“ existiert als Schule in Mannheim seit 1872 als fester Bestandteil der Mannheimer Schullandschaft. Seit 1951 ist das Gymnasium staatlich anerkannt und seit 1997 besteht die angegliederte Realschule. Die Schule war stets in familiärer Trägerschaft und Leitung.

„Das Kurpfalz“ ist seit 2019 in ein neues Zeitalter gestartet. Es wurde ein neuer Träger gefunden, das Kolping Bildungswerk Württemberg e.V., die Familie ist weiterhin Teil der Schulleitung. Unsere Schule hat mehrere Schwerpunkte, die uns besonders machen:

  • Wir lernen miteinander in der Schule
  • Ganztagsschule mit mehr Unterricht in den Hauptfächern durch die Fachlehrkräfte
  • Lernaufträge und Übungen werden in der Schule angefertigt (keine schriftlichen Hausaufgaben)
  • Schüler stehen mit ihren individuellen Talenten im Mittelpunkt
  • Das Kollegium versteht sich als Team
  • Tradition eines Familienunternehmens
  • Vertrauensvolle Zusammenarbeit aller am Schulleben Beteiligten

Unsere gemeinsames Ziel ist es, für jeden einzelnen Schüler die bestmögliche Ausbildung anzubieten. Da wir schülerzentriert arbeiten, ermöglichen und leben wir eine Durchlässigkeit zwischen den Schularten. Unsere beiden weiterführenden Schularten Gymnasium G9 und Realschule werden zünftig durch berufliche Gymnasien und andere berufliche Schulen erweitert.

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Am Kurpfalz genießt ihr Kind eine exzellente Ausbildung, mit der es auf die vielschichtigen Herausforderungen der heutigen Welt vorbereitet wird. Wir sind eine Schule, in der gelernt, aber auch gelebt und gelacht wird. Bei uns werden fachliche und soziale Kompetenzen gleichermaßen gefördert. Wissen schaffen, Werte vermitteln und gute Traditionen pflegen – dafür stehen wir.

Das „Kurpfalz“ existiert als Schule in Mannheim seit 1872 als fester Bestandteil der Mannheimer Schullandschaft. Seit 1951 ist das Gymnasium staatlich anerkannt und seit 1997 besteht die angegliederte Realschule. Die Schule war stets in familiärer Trägerschaft und Leitung.

„Das Kurpfalz“ ist seit 2019 in ein neues Zeitalter gestartet. Es wurde ein neuer Träger gefunden, das Kolping Bildungswerk Württemberg e.V., die Familie ist weiterhin Teil der Schulleitung. Unsere Schule hat mehrere Schwerpunkte, die uns besonders machen:

  • Wir lernen miteinander in der Schule
  • Ganztagsschule mit mehr Unterricht in den Hauptfächern durch die Fachlehrkräfte
  • Lernaufträge und Übungen werden in der Schule angefertigt (keine schriftlichen Hausaufgaben)
  • Schüler stehen mit ihren individuellen Talenten im Mittelpunkt
  • Das Kollegium versteht sich als Team
  • Tradition eines Familienunternehmens
  • Vertrauensvolle Zusammenarbeit aller am Schulleben Beteiligten

Unsere gemeinsames Ziel ist es, für jeden einzelnen Schüler die bestmögliche Ausbildung anzubieten. Da wir schülerzentriert arbeiten, ermöglichen und leben wir eine Durchlässigkeit zwischen den Schularten. Unsere beiden weiterführenden Schularten Gymnasium G9 und Realschule werden zünftig durch berufliche Gymnasien und andere berufliche Schulen erweitert.

Übergang in die weiterführende Schule

Im Juli – vor den Sommerferien – organisieren wir einen Kennenlerntag mit Begrüßungsfest für unsere neuen Schüler. Die Kinder treffen sich an diesem Tag mit ihren Klassenlehrern in ihren zukünftigen Klassenzimmern. Gleichzeitig lernen die Kinder ihre Mentoren kennen, das sind Schüler der höheren Klassen, die sich ein ganzes Schuljahr lang (und gerne noch länger) freiwillig um ihre kleinen Patenkinder kümmern werden. Durch Kennenlernspiele wollen wir Hemmschwellen abbauen und die Vorfreude auf das Wiedersehen nach den Sommerferien steigern.

Um den Übergang in die weiterführende Schule möglichst sanft zu gestalten, wird die erste Schulwoche nach den Sommerferien für Ihre Kinder eine Einführungswoche sein. Die einzelnen Tage dieser Woche werden ganz unterschiedlich gestaltet. So wird es zum Beispiel einen sozialen Projekttag geben, einen Sporttag sowie weitere Aktionen, damit der Schulanfang gut gelingt.

Schulvertrags­bedingungen

1. Anmeldegebühr

Es wird eine Anmelde- und Bearbeitungsgebühr von zurzeit EUR 40,00 erhoben. Die Bearbeitung Ihrer Anmeldung kann erst nach Eingang dieser Gebühr erfolgen. 4 Wochen vor Schulbeginn können Sie letztmalig vom Vertrag zurücktreten, die Anmeldegebühr verbleibt bei der Kolping Bildung Nordwürttemberg gGmbH. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber der Schule zu erklären. Danach ist die Kündigung des Schulvertrages nur nach den unten stehenden Voraussetzungen möglich. Der Schulträger ist berechtigt am Beginn eines Ausbildungsganges vom Vertrag bis zum 31.07. eines jeden Schuljahres zurückzutreten, wenn die Klassenstärke nicht mindestens 14 Schüler/-innen beträgt.

2. Schulgeld

Das Schulgeld beträgt an der Kolping-Abendrealschule monatlich zurzeit EUR 25,- und ist erstmals ab Schulbeginn und danach jeweils zum Ersten eines Monats fällig. Befindet sich der Schüler mit dem Schulgeld in Höhe von 2 Monatsraten in Verzug, so ist die Kolping Bildung Nordwürttemberg gGmbH berechtigt, den Schulvertrag fristlos zu kündigen. Bei Rückständen in der Bezahlung des Schulgeldes kann die Kolping Bildung Nordwürttemberg gGmbH bis zu dessen vollständiger Bezahlung Zeugnisse zurückbehalten. Die Kolping Bildung Nordwürttemberg gGmbH ist berechtigt, das Schulgeld zu erhöhen. Dies ist dem Schüler schriftlich mitzuteilen. Ist der Schüler mit der Erhöhung nicht einverstanden, so kann er den Schulvertrag fristlos schriftlich kündigen bzw. vor Schulbeginn ohne Einhaltung einer Frist schriftlich vom Schulvertrag zurücktreten.

3.Kündigung

Nach Schulbeginn ist die Kündigung des Schulvertrages unter Einhaltung einer Frist von 8 Wochen zum Monatsende, erstmals zum 31.10. möglich. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Im Falle der Beendigung des Schulvertrages müssen die Leihbücher und der Schülerausweis unverzüglich zurückgegeben werden. Die Kolping Bildung Nordwürttemberg gGmbH ist insbesondere berechtigt, den Schulvertrag unter Einhaltung der obigen Kündigungsfrist zu kündigen, wenn der Schüler im jeweiligen Schuljahr – ob durch Krankheit entschuldigt oder nicht – an mehr als insgesamt 20 Schultagen fehlt. Das gleiche gilt, wenn der Schüler wiederholt gegen die Haus- und Schulordnung verstößt. Eine fristlose Kündigung seitens der Schule kann ausgesprochen werden, wenn sich z. B. der/ die Schüler/-in bewusst im Gegensatz zum Verständnis und zu den Zielen der Schule stellt und alle Bemühungen zur Änderung seiner/ ihrer Haltung vergeblich sind, oder sein/ ihr Verhalten im Umgang mit den Schüler/-innen oder Lehrkräften die Regeln des Anstandes verletzt. Das außerschulische Verhalten darf die Interessen des Schulträgers nicht schädigen.

4. Haftung, Versicherung

Die Haftung für Personen- und Sachschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sie erstreckt sich nicht auf Geld, Schmuck oder sonstige Wertgegenstände, Fahrräder, Kraftfahrzeuge oder deren Zubehör oder auf Gegenstände, die auf dem Schulgelände liegen gelassen werden. Der Schüler verpflichtet sich zum Ersatz der von ihm verursachten Personen- oder Sachschäden. Die Schule haftet nicht für Diebstahl. Für fahrlässige oder mutwillige Beschädigung der Unterrichtsräume, Einrichtungsgegenstände, Lehr- und Lernmittel müssen die Schüler/-innen ersatzpflichtig gemacht werden. Die Schüler/-innen sind durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung versichert. Diese erstreckt sich grundsätzlich auf Unfälle während des Unterrichts einschließlich der Pausen und weiterer Veranstaltungen sowie auf dem Weg zur Schule oder von der Schule an den Ort, an dem die Schulveranstaltung stattfindet.

5. Beginn, Ferienzeiten

Der Beginn des Schuljahres ist wie an den öffentlichen Schulen geregelt, ebenso sind die Ferien angeglichen.

6. Einwilligung zur Veröffentlichung Fotos, Werken

Der/ die Schüler/-in erklärt sich damit einverstanden, dass seine Person darstellende Fotos oder von ihm erstellte Werke veröffentlicht werden. Dies gilt auch für Darstellungen auf der Homepage der Schule.

7. Schulordnung

Die Schulordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung ist wesentlicher und fester Bestandteil des Schulvertrages und deshalb einzuhalten.

8. Datenverarbeitung

Mit der Speicherung und Verarbeitung meiner persönlichen Daten im Rahmen meiner Schulausbildung erkläre ich mich einverstanden. Mir ist bekannt, dass mit Unterzeichnung dieser Anmeldung ein Schulvertrag zwischen mir und der Kolping Bildung Nordwürttemberg gGmbH abgeschlossen wird, wenn ich eine schriftliche Aufnahmebestätigung der Kolping Bildung Nordwürttemberg gGmbH erhalte. Die obigen Vertragsbedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und bin mit diesen einverstanden.

Schulvertrags­bedingungen

1. Anmeldegebühr

Es wird eine Anmelde- und Bearbeitungsgebühr von zurzeit EUR 40,00 erhoben. Die Bearbeitung Ihrer Anmeldung kann erst nach Eingang dieser Gebühr erfolgen. Wenn Ihnen kein Schulplatz angeboten werden kann, wird diese Gebühr zurückerstattet. 4 Wochen vor Schulbeginn können Sie letztmalig vom Vertrag zurücktreten, die Anmeldegebühr verbleibt bei der Kolping Bildungscampus gGmbH. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber der Schule zu erklären. Danach ist die Kündigung des Schulvertrages nur nach den unten stehenden Voraussetzungen möglich. Der Schulträger ist berechtigt am Beginn eines Ausbildungsganges vom Vertrag bis zum 31.07. eines jeden Schuljahres zurückzutreten, wenn die Klassenstärke nicht mindestens 14 Schüler/-innen beträgt.

2. Schulgeld

Das Schulgeld beträgt am Kolping Abendgymnasium (AG) zurzeit monatlich EUR 50,- und ist erstmals ab Schulbeginn und danach jeweils zum Ersten eines Monats fällig. Befindet sich der Schüler/gesetzliche Vertreter mit dem Schulgeld in Höhe von 2 Monatsraten in Verzug, so ist die Kolping Bildungscampus gGmbH berechtigt, den Schulvertrag fristlos zu kündigen. Bei Rückständen in der Bezahlung des Schulgeldes kann die Kolping Bildungscampus gGmbH bis zu dessen vollständiger Bezahlung Zeugnisse zurückbehalten. Die Kolping Bildungscampus gGmbH ist berechtigt, das Schulgeld zu erhöhen. Dies ist dem Schüler/gesetzlichen Vertreter schriftlich mitzuteilen. Ist der Schüler/gesetzliche Vertreter mit der Erhöhung nicht einverstanden, so kann er den Schulvertrag fristlos schriftlich kündigen bzw. vor Schulbeginn ohne Einhaltung einer Frist schriftlich vom Schulvertrag zurücktreten.

3.Kündigung

Nach Schulbeginn ist die Kündigung des Schulvertrages unter Einhaltung einer Frist von 8 Wochen zum Monatsende, erstmals zum 31.10. möglich. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Im Falle der Beendigung des Schulvertrages müssen die Leihbücher und der Schülerausweis unverzüglich zurückgegeben werden. Die Kolping Bildungscampus gGmbH ist insbesondere berechtigt, den Schulvertrag unter Einhaltung der obigen Kündigungsfrist zu kündigen, wenn der Schüler im jeweiligen Schuljahr – ob durch Krankheit entschuldigt oder nicht – mehr als insgesamt 20 Schultage fehlt. Das gleiche gilt, wenn der Schüler wiederholt gegen die Haus- und Schulordnung verstößt. Eine fristlose Kündigung seitens der Schule kann ausgesprochen werden, wenn sich z. B. der/ die Schüler/-in bewusst im Gegensatz zum Verständnis und zu den Zielen der Schule stellt und alle Bemühungen zur Änderung seiner/ ihrer Haltung vergeblich sind, oder sein/ ihr Verhalten im Umgang mit den Schüler/-innen oder Lehrkräften die Regeln des Anstandes verletzt. Das außerschulische Verhalten darf die Interessen des Schulträgers nicht schädigen.

4. Haftung, Versicherung

Die Haftung für Personen- und Sachschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sie erstreckt sich nicht auf Geld, Schmuck oder sonstige Wertgegenstände, Fahrräder, Kraftfahrzeuge oder deren Zubehör oder auf Gegenstände, die auf dem Schulgelände liegen gelassen werden. Der Schüler/gesetzliche Vertreter verpflichtet sich zum Ersatz der von ihm verursachten Personen- oder Sachschäden. Die Schule haftet nicht für Diebstahl. Für fahrlässige oder mutwillige Beschädigung der Unterrichtsräume, Einrichtungsgegenstände, Lehr- und Lernmittel müssen die Schüler/-innen oder gesetzliche Vertreter ersatzpflichtig gemacht werden. Die Schüler/-innen sind durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung versichert. Diese erstreckt sich grundsätzlich auf Unfälle während des Unterrichts einschließlich der Pausen und weiterer Veranstaltungen sowie auf dem Weg zur Schule oder von der Schule an den Ort, an dem die Schulveranstaltung stattfindet.

5. Beginn, Ferienzeiten

 Der Beginn des Schuljahres ist wie an den öffentlichen Schulen geregelt, ebenso sind die Ferien angeglichen.

6. Einwilligung zur Veröffentlichung Fotos, Werken

Der/ die Schüler/-in erklärt sich damit einverstanden, dass seine Person darstellende Fotos oder von ihm erstellte Werke veröffentlicht werden. Dies gilt auch für Darstellungen auf der Homepage der Schule.

7. Schulordnung

Die Schulordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung ist wesentlicher und fester Bestandteil des Schulvertrages und deshalb einzuhalten.

8. Datenverarbeitung

Mit der Speicherung und Verarbeitung meiner persönlichen Daten im Rahmen meiner Schulausbildung erkläre ich mich einverstanden. Mir ist bekannt, dass mit Unterzeichnung der Anmeldung ein Schulvertrag zwischen mir und der Kolping Bildungscampus gGmbH abgeschlossen wird, wenn ich eine schriftliche Aufnahmebestätigung der Kolping Bildungscampus gGmbH erhalte. Die obigen Vertragsbedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und bin mit diesen einverstanden.

Schulvertrags­bedingungen

1. Anmeldegebühr

Es wird eine Anmelde- und Bearbeitungsgebühr von zurzeit EUR 60,00 erhoben. Die Bearbeitung Ihrer Anmeldung kann erst nach Eingang dieser Gebühr erfolgen. Wenn Ihnen kein Schulplatz angeboten werden kann, wird diese Gebühr zurückerstattet. 4 Wochen vor Schulbeginn können Sie letztmalig vom Vertrag zurücktreten, die Anmeldegebühr verbleibt bei der Kolping Bildungscampus gGmbH. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber der Schule zu erklären. Danach ist die Kündigung des Schulvertrages nur nach den unten stehenden Voraussetzungen möglich. Der Schulträger ist berechtigt am Beginn eines Ausbildungsganges vom Vertrag bis zum 31.07. eines jeden Schuljahres zurückzutreten, wenn die Klassenstärke nicht mindestens 14 Schüler/-innen beträgt.

2. Schulgeld

Das Schulgeld beträgt an der Wirtschaftsschule zurzeit monatlich EUR 75,- und ist erstmals ab Schulbeginn und danach jeweils zum Ersten eines Monats fällig. Befindet sich der Schüler/gesetzliche Vertreter mit dem Schulgeld in Höhe von 2 Monatsraten in Verzug, so ist die Kolping Bildungscampus gGmbH berechtigt, den Schulvertrag fristlos zu kündigen. Bei Rückständen in der Bezahlung des Schulgeldes kann die Kolping Bildungscampus gGmbH bis zu dessen vollständiger Bezahlung Zeugnisse zurückbehalten. Die Kolping Bildungscampus gGmbH ist berechtigt, das Schulgeld zu erhöhen. Dies ist dem Schüler/gesetzlichen Vertreter schriftlich mitzuteilen. Ist der Schüler/gesetzliche Vertreter mit der Erhöhung nicht einverstanden, so kann er den Schulvertrag fristlos schriftlich kündigen bzw. vor Schulbeginn ohne Einhaltung einer Frist schriftlich vom Schulvertrag zurücktreten.

3.Kündigung

Nach Schulbeginn ist die Kündigung des Schulvertrages unter Einhaltung einer Frist von 8 Wochen zum Monatsende, erstmals zum 31.10. möglich. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Im Falle der Beendigung des Schulvertrages müssen die Leihbücher und der Schülerausweis unverzüglich zurückgegeben werden. Die Kolping Bildungscampus gGmbH ist insbesondere berechtigt, den Schulvertrag unter Einhaltung der obigen Kündigungsfrist zu kündigen, wenn der Schüler im jeweiligen Schuljahr – ob durch Krankheit entschuldigt oder nicht – mehr als insgesamt 20 Schultage fehlt. Das gleiche gilt, wenn der Schüler wiederholt gegen die Haus- und Schulordnung verstößt. Eine fristlose Kündigung seitens der Schule kann ausgesprochen werden, wenn sich z. B. der/ die Schüler/-in bewusst im Gegensatz zum Verständnis und zu den Zielen der Schule stellt und alle Bemühungen zur Änderung seiner/ ihrer Haltung vergeblich sind, oder sein/ ihr Verhalten im Umgang mit den Schüler/-innen oder Lehrkräften die Regeln des Anstandes verletzt. Das außerschulische Verhalten darf die Interessen des Schulträgers nicht schädigen.

4. Haftung, Versicherung

Die Haftung für Personen- und Sachschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sie erstreckt sich nicht auf Geld, Schmuck oder sonstige Wertgegenstände, Fahrräder, Kraftfahrzeuge oder deren Zubehör oder auf Gegenstände, die auf dem Schulgelände liegen gelassen werden. Der Schüler/gesetzliche Vertreter verpflichtet sich zum Ersatz der von ihm verursachten Personen- oder Sachschäden. Die Schule haftet nicht für Diebstahl. Für fahrlässige oder mutwillige Beschädigung der Unterrichtsräume, Einrichtungsgegenstände, Lehr- und Lernmittel müssen die Schüler/-innen oder gesetzliche Vertreter ersatzpflichtig gemacht werden. Die Schüler/-innen sind durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung versichert. Diese erstreckt sich grundsätzlich auf Unfälle während des Unterrichts einschließlich der Pausen und weiterer Veranstaltungen sowie auf dem Weg zur Schule oder von der Schule an den Ort, an dem die Schulveranstaltung stattfindet.

5. Beginn, Ferienzeiten

Der Beginn des Schuljahres ist wie an den öffentlichen Schulen geregelt, ebenso sind die Ferien angeglichen.

6. Auskunft Erziehungsberechtigte

Hat der Erziehungsberechtigte die Anmeldung mit unterzeichnet, so ist die Schule berechtigt, dem Erziehungsberechtigten Auskünfte über die Durchführung des Schulvertrages betreffende Angelegenheiten wie z. B. Fehlzeiten, schulische Leistungen etc. zu erteilen. Der/ die Schüler/-in erklärt sich damit einverstanden, dass diese Auskünfte nach Erreichen der Volljährigkeit weiter erteilt werden dürfen.

7. Einwilligung zur Veröffentlichung Fotos, Werken

Der/ die Schüler/-in bzw. der Erziehungsberechtigte erklärt sich damit einverstanden, dass seine Person darstellende Fotos oder von ihm erstellte Werke veröffentlicht werden. Dies gilt auch für Darstellungen auf der Homepage der Schule.

8. Schulordnung

Die Schulordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung ist wesentlicher und fester Bestandteil des Schulvertrages und deshalb einzuhalten.

9. Datenverarbeitung

Mit der Speicherung und Verarbeitung meiner persönlichen Daten im Rahmen meiner Schulausbildung erkläre ich mich einverstanden. Mir ist bekannt, dass mit Unterzeichnung der Anmeldung ein Schulvertrag zwischen mir und der Kolping Bildungscampus gGmbH abgeschlossen wird, wenn ich eine schriftliche Aufnahmebestätigung der Kolping Bildungscampus gGmbH erhalte. Die obigen Vertragsbedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und bin mit diesen einverstanden.

Schulvertrags­bedingungen

1. Anmeldegebühr

Es wird eine Anmelde- und Bearbeitungsgebühr von zurzeit EUR 90,00 erhoben. Die Bearbeitung Ihrer Anmeldung kann erst nach Eingang dieser Gebühr erfolgen. Wenn Ihnen kein Schulplatz angeboten werden kann, wird diese Gebühr zurückerstattet. 4 Wochen vor Schulbeginn können Sie letztmalig vom Vertrag zurücktreten, die Anmeldegebühr verbleibt bei der Kolping Bildung Nordwürttemberg gGmbH. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber der Schule zu erklären. Danach ist die Kündigung des Schulvertrages nur nach den unten stehenden Voraussetzungen möglich. Der Schulträger ist berechtigt am Beginn eines Ausbildungsganges vom Vertrag bis zum 31.07. eines jeden Schuljahres zurückzutreten, wenn die Klassenstärke nicht mindestens 14 Schüler/-innen beträgt.

2. Schulgeld

Das Schulgeld beträgt am Berufskolleg Gesundheit und Pflege Il (1BK2P) zurzeit monatlich EUR 110,- und ist erstmals ab Schulbeginn und danach jeweils zum Ersten eines Monats fällig. Befindet sich der Schüler/gesetzliche Vertreter mit dem Schulgeld in Höhe von 2 Monatsraten in Verzug, so ist die Kolping Bildung Nordwürttemberg gGmbH berechtigt, den Schulvertrag fristlos zu kündigen. Bei Rückständen in der Bezahlung des Schulgeldes kann die Kolping Bildung Nordwürttemberg gGmbH bis zu dessen vollständiger Bezahlung Zeugnisse zurückbehalten. Die Kolping Bildung Nordwürttemberg gGmbH ist berechtigt, das Schulgeld zu erhöhen. Dies ist dem Schüler/gesetzlichen Vertreter schriftlich mitzuteilen. Ist der Schüler/gesetzliche Vertreter mit der Erhöhung nicht einverstanden, so kann er den Schulvertrag fristlos schriftlich kündigen bzw. vor Schulbeginn ohne Einhaltung einer Frist schriftlich vom Schulvertrag zurücktreten.

3.Kündigung

Nach Schulbeginn ist die Kündigung des Schulvertrages unter Einhaltung einer Frist von 8 Wochen zum Monatsende, erstmals zum 31.10. möglich. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Im Falle der Beendigung des Schulvertrages müssen die Leihbücher und der Schülerausweis unverzüglich zurückgegeben werden. Die Kolping Bildung Nordwürttemberg gGmbH ist insbesondere berechtigt, den Schulvertrag unter Einhaltung der obigen Kündigungsfrist zu kündigen, wenn der Schüler im jeweiligen Schuljahr – ob durch Krankheit entschuldigt oder nicht – mehr als insgesamt 20 Schultage fehlt. Das gleiche gilt, wenn der Schüler wiederholt gegen die Haus- und Schulordnung verstößt. Eine fristlose Kündigung seitens der Schule kann ausgesprochen werden, wenn sich z. B. der/ die Schüler/-in bewusst im Gegensatz zum Verständnis und zu den Zielen der Schule stellt und alle Bemühungen zur Änderung seiner/ ihrer Haltung vergeblich sind, oder sein/ ihr Verhalten im Umgang mit den Schüler/-innen oder Lehrkräften die Regeln des Anstandes verletzt. Das außerschulische Verhalten darf die Interessen des Schulträgers nicht schädigen.

4. Haftung, Versicherung

Die Haftung für Personen- und Sachschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sie erstreckt sich nicht auf Geld, Schmuck oder sonstige Wertgegenstände, Fahrräder, Kraftfahrzeuge oder deren Zubehör oder auf Gegenstände, die auf dem Schulgelände liegen gelassen werden. Der Schüler/gesetzliche Vertreter verpflichtet sich zum Ersatz der von ihm verursachten Personen- oder Sachschäden. Die Schule haftet nicht für Diebstahl. Für fahrlässige oder mutwillige Beschädigung der Unterrichtsräume, Einrichtungsgegenstände, Lehr- und Lernmittel müssen die Schüler/-innen oder gesetzliche Vertreter ersatzpflichtig gemacht werden. Die Schüler/-innen sind durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung versichert. Diese erstreckt sich grundsätzlich auf Unfälle während des Unterrichts einschließlich der Pausen und weiterer Veranstaltungen sowie auf dem Weg zur Schule oder von der Schule an den Ort, an dem die Schulveranstaltung stattfindet.

5. Beginn, Ferienzeiten

Der Beginn des Schuljahres ist wie an den öffentlichen Schulen geregelt, ebenso sind die Ferien angeglichen.

6. Auskunft Erziehungsberechtigte

Hat der Erziehungsberechtigte die Anmeldung mit unterzeichnet, so ist die Schule berechtigt, dem Erziehungsberechtigten Auskünfte über die Durchführung des Schulvertrages betreffende Angelegenheiten wie z. B. Fehlzeiten, schulische Leistungen etc. zu erteilen. Der/ die Schüler/-in erklärt sich damit einverstanden, dass diese Auskünfte nach Erreichen der Volljährigkeit weiter erteilt werden dürfen.

7. Einwilligung zur Veröffentlichung Fotos, Werken

Der/ die Schüler/-in bzw. der Erziehungsberechtigte erklärt sich damit einverstanden, dass seine Person darstellende Fotos oder von ihm erstellte Werke veröffentlicht werden. Dies gilt auch für Darstellungen auf der Homepage der Schule.

8. Schulordnung

Die Schulordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung ist wesentlicher und fester Bestandteil des Schulvertrages und deshalb einzuhalten.

9. Datenverarbeitung

Mit der Speicherung und Verarbeitung meiner persönlichen Daten im Rahmen meiner Schulausbildung erkläre ich mich einverstanden. Mir ist bekannt, dass mit Unterzeichnung dieser Anmeldung ein Schulvertrag zwischen mir und der Kolping Bildung Nordwürttemberg gGmbH abgeschlossen wird, wenn ich eine schriftliche Aufnahmebestätigung der Kolping Bildung Nordwürttemberg gGmbH erhalte. Die obigen Vertragsbedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und bin mit diesen einverstanden.

Schulvertrags­bedingungen

1. Anmeldegebühr

Es wird eine Anmelde- und Bearbeitungsgebühr von zurzeit EUR 90,00 erhoben. Die Bearbeitung Ihrer Anmeldung kann erst nach Eingang dieser Gebühr erfolgen. Wenn Ihnen kein Schulplatz angeboten werden kann, wird diese Gebühr zurückerstattet. 4 Wochen vor Schulbeginn können Sie letztmalig vom Vertrag zurücktreten, die Anmeldegebühr verbleibt bei der Kolping Bildung Nordwürttemberg gGmbH. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber der Schule zu erklären. Danach ist die Kündigung des Schulvertrages nur nach den unten stehenden Voraussetzungen möglich. Der Schulträger ist berechtigt am Beginn eines Ausbildungsganges vom Vertrag bis zum 31.07. eines jeden Schuljahres zurückzutreten, wenn die Klassenstärke nicht mindestens 14 Schüler/-innen beträgt.

2. Schulgeld

Das Schulgeld beträgt am Berufskolleg Gesundheit und Pflege l (1BK1P) zurzeit monatlich EUR 110,- und ist erstmals ab Schulbeginn und danach jeweils zum Ersten eines Monats fällig. Befindet sich der Schüler/gesetzliche Vertreter mit dem Schulgeld in Höhe von 2 Monatsraten in Verzug, so ist die Kolping Bildung Nordwürttemberg gGmbH berechtigt, den Schulvertrag fristlos zu kündigen. Bei Rückständen in der Bezahlung des Schulgeldes kann die Kolping Bildung Nordwürttemberg gGmbH bis zu dessen vollständiger Bezahlung Zeugnisse zurückbehalten. Die Kolping Bildung Nordwürttemberg gGmbH ist berechtigt, das Schulgeld zu erhöhen. Dies ist dem Schüler/gesetzlichen Vertreter schriftlich mitzuteilen. Ist der Schüler/gesetzliche Vertreter mit der Erhöhung nicht einverstanden, so kann er den Schulvertrag fristlos schriftlich kündigen bzw. vor Schulbeginn ohne Einhaltung einer Frist schriftlich vom Schulvertrag zurücktreten.

3.Kündigung

Nach Schulbeginn ist die Kündigung des Schulvertrages unter Einhaltung einer Frist von 8 Wochen zum Monatsende, erstmals zum 31.10. möglich. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Im Falle der Beendigung des Schulvertrages müssen die Leihbücher und der Schülerausweis unverzüglich zurückgegeben werden. Die Kolping Bildung Nordwürttemberg gGmbH ist insbesondere berechtigt, den Schulvertrag unter Einhaltung der obigen Kündigungsfrist zu kündigen, wenn der Schüler im jeweiligen Schuljahr – ob durch Krankheit entschuldigt oder nicht – mehr als insgesamt 20 Schultage fehlt. Das gleiche gilt, wenn der Schüler wiederholt gegen die Haus- und Schulordnung verstößt. Eine fristlose Kündigung seitens der Schule kann ausgesprochen werden, wenn sich z. B. der/ die Schüler/-in bewusst im Gegensatz zum Verständnis und zu den Zielen der Schule stellt und alle Bemühungen zur Änderung seiner/ ihrer Haltung vergeblich sind, oder sein/ ihr Verhalten im Umgang mit den Schüler/-innen oder Lehrkräften die Regeln des Anstandes verletzt. Das außerschulische Verhalten darf die Interessen des Schulträgers nicht schädigen.

4. Haftung, Versicherung

Die Haftung für Personen- und Sachschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sie erstreckt sich nicht auf Geld, Schmuck oder sonstige Wertgegenstände, Fahrräder, Kraftfahrzeuge oder deren Zubehör oder auf Gegenstände, die auf dem Schulgelände liegen gelassen werden. Der Schüler/gesetzliche Vertreter verpflichtet sich zum Ersatz der von ihm verursachten Personen- oder Sachschäden. Die Schule haftet nicht für Diebstahl. Für fahrlässige oder mutwillige Beschädigung der Unterrichtsräume, Einrichtungsgegenstände, Lehr- und Lernmittel müssen die Schüler/-innen oder gesetzliche Vertreter ersatzpflichtig gemacht werden. Die Schüler/-innen sind durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung versichert. Diese erstreckt sich grundsätzlich auf Unfälle während des Unterrichts einschließlich der Pausen und weiterer Veranstaltungen sowie auf dem Weg zur Schule oder von der Schule an den Ort, an dem die Schulveranstaltung stattfindet.

5. Beginn, Ferienzeiten

Der Beginn des Schuljahres ist wie an den öffentlichen Schulen geregelt, ebenso sind die Ferien angeglichen.

6. Auskunft Erziehungsberechtigte

Hat der Erziehungsberechtigte die Anmeldung mit unterzeichnet, so ist die Schule berechtigt, dem Erziehungsberechtigten Auskünfte über die Durchführung des Schulvertrages betreffende Angelegenheiten wie z. B. Fehlzeiten, schulische Leistungen etc. zu erteilen. Der/ die Schüler/-in erklärt sich damit einverstanden, dass diese Auskünfte nach Erreichen der Volljährigkeit weiter erteilt werden dürfen.

7. Einwilligung zur Veröffentlichung Fotos, Werken

Der/ die Schüler/-in bzw. der Erziehungsberechtigte erklärt sich damit einverstanden, dass seine Person darstellende Fotos oder von ihm erstellte Werke veröffentlicht werden. Dies gilt auch für Darstellungen auf der Homepage der Schule.

8. Schulordnung

Die Schulordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung ist wesentlicher und fester Bestandteil des Schulvertrages und deshalb einzuhalten.

9. Datenverarbeitung

Mit der Speicherung und Verarbeitung meiner persönlichen Daten im Rahmen meiner Schulausbildung erkläre ich mich einverstanden. Mir ist bekannt, dass mit Unterzeichnung dieser Anmeldung ein Schulvertrag zwischen mir und der Kolping Bildung Nordwürttemberg gGmbH abgeschlossen wird, wenn ich eine schriftliche Aufnahmebestätigung der Kolping Bildung Nordwürttemberg gGmbH erhalte. Die obigen Vertragsbedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und bin mit diesen einverstanden.

Schulvertrags­bedingungen

1. Anmeldegebühr

Es wird eine Anmelde- und Bearbeitungsgebühr von zurzeit EUR 90,00 erhoben. Die Bearbeitung Ihrer Anmeldung kann erst nach Eingang dieser Gebühr erfolgen. Wenn Ihnen kein Schulplatz angeboten werden kann, wird diese Gebühr zurückerstattet. 4 Wochen vor Schulbeginn können Sie letztmalig vom Vertrag zurücktreten, die Anmeldegebühr verbleibt bei der Kolping Bildungscampus gGmbH. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber der Schule zu erklären. Danach ist die Kündigung des Schulvertrages nur nach den unten stehenden Voraussetzungen möglich. Der Schulträger ist berechtigt am Beginn eines Ausbildungsganges vom Vertrag bis zum 31.07. eines jeden Schuljahres zurückzutreten, wenn die Klassenstärke nicht mindestens 14 Schüler/-innen beträgt.

2. Schulgeld

Das Schulgeld beträgt am kaufmännischen Berufskolleg Fremdsprachen (2BKFH) zurzeit monatlich EUR 110,- und ist erstmals ab Schulbeginn und danach jeweils zum Ersten eines Monats fällig. Befindet sich der Schüler/gesetzliche Vertreter mit dem Schulgeld in Höhe von 2 Monatsraten in Verzug, so ist die Kolping Bildungscampus gGmbH berechtigt, den Schulvertrag fristlos zu kündigen. Bei Rückständen in der Bezahlung des Schulgeldes kann die Kolping Bildungscampus gGmbH bis zu dessen vollständiger Bezahlung Zeugnisse zurückbehalten. Die Kolping Bildungscampus gGmbH ist berechtigt, das Schulgeld zu erhöhen. Dies ist dem Schüler/gesetzlichen Vertreter schriftlich mitzuteilen. Ist der Schüler/gesetzliche Vertreter mit der Erhöhung nicht einverstanden, so kann er den Schulvertrag fristlos schriftlich kündigen bzw. vor Schulbeginn ohne Einhaltung einer Frist schriftlich vom Schulvertrag zurücktreten.

3.Kündigung

Nach Schulbeginn ist die Kündigung des Schulvertrages unter Einhaltung einer Frist von 8 Wochen zum Monatsende, erstmals zum 31.10. möglich. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Im Falle der Beendigung des Schulvertrages müssen die Leihbücher und der Schülerausweis unverzüglich zurückgegeben werden. Die Kolping Bildungscampus gGmbH ist insbesondere berechtigt, den Schulvertrag unter Einhaltung der obigen Kündigungsfrist zu kündigen, wenn der Schüler im jeweiligen Schuljahr – ob durch Krankheit entschuldigt oder nicht – mehr als insgesamt 20 Schultage fehlt. Das gleiche gilt, wenn der Schüler wiederholt gegen die Haus- und Schulordnung verstößt. Eine fristlose Kündigung seitens der Schule kann ausgesprochen werden, wenn sich z. B. der/ die Schüler/-in bewusst im Gegensatz zum Verständnis und zu den Zielen der Schule stellt und alle Bemühungen zur Änderung seiner/ ihrer Haltung vergeblich sind, oder sein/ ihr Verhalten im Umgang mit den Schüler/-innen oder Lehrkräften die Regeln des Anstandes verletzt. Das außerschulische Verhalten darf die Interessen des Schulträgers nicht schädigen.

4. Haftung, Versicherung

Die Haftung für Personen- und Sachschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sie erstreckt sich nicht auf Geld, Schmuck oder sonstige Wertgegenstände, Fahrräder, Kraftfahrzeuge oder deren Zubehör oder auf Gegenstände, die auf dem Schulgelände liegen gelassen werden. Der Schüler/gesetzliche Vertreter verpflichtet sich zum Ersatz der von ihm verursachten Personen- oder Sachschäden. Die Schule haftet nicht für Diebstahl. Für fahrlässige oder mutwillige Beschädigung der Unterrichtsräume, Einrichtungsgegenstände, Lehr- und Lernmittel müssen die Schüler/-innen oder gesetzliche Vertreter ersatzpflichtig gemacht werden. Die Schüler/-innen sind durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung versichert. Diese erstreckt sich grundsätzlich auf Unfälle während des Unterrichts einschließlich der Pausen und weiterer Veranstaltungen sowie auf dem Weg zur Schule oder von der Schule an den Ort, an dem die Schulveranstaltung stattfindet.

5. Beginn, Ferienzeiten

Der Beginn des Schuljahres ist wie an den öffentlichen Schulen geregelt, ebenso sind die Ferien angeglichen.

6. Auskunft Erziehungsberechtigte

Hat der Erziehungsberechtigte die Anmeldung mit unterzeichnet, so ist die Schule berechtigt, dem Erziehungsberechtigten Auskünfte über die Durchführung des Schulvertrages betreffende Angelegenheiten wie z. B. Fehlzeiten, schulische Leistungen etc. zu erteilen. Der/ die Schüler/-in erklärt sich damit einverstanden, dass diese Auskünfte nach Erreichen der Volljährigkeit weiter erteilt werden dürfen.

7. Einwilligung zur Veröffentlichung Fotos, Werken

Der/ die Schüler/-in bzw. der Erziehungsberechtigte erklärt sich damit einverstanden, dass seine Person darstellende Fotos oder von ihm erstellte Werke veröffentlicht werden. Dies gilt auch für Darstellungen auf der Homepage der Schule.

8. Schulordnung

Die Schulordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung ist wesentlicher und fester Bestandteil des Schulvertrages und deshalb einzuhalten.

9. Datenverarbeitung

Mit der Speicherung und Verarbeitung meiner persönlichen Daten im Rahmen meiner Schulausbildung erkläre ich mich einverstanden. Mir ist bekannt, dass mit Unterzeichnung der Anmeldung ein Schulvertrag zwischen mir und der Kolping Bildungscampus gGmbH abgeschlossen wird, wenn ich eine schriftliche Aufnahmebestätigung der Kolping Bildungscampus gGmbH erhalte. Die obigen Vertragsbedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und bin mit diesen einverstanden.

Schulvertrags­bedingungen

1. Anmeldegebühr

Es wird eine Anmelde- und Bearbeitungsgebühr von zurzeit EUR 90,00 erhoben. Die Bearbeitung Ihrer Anmeldung kann erst nach Eingang dieser Gebühr erfolgen. Wenn Ihnen kein Schulplatz angeboten werden kann, wird diese Gebühr zurückerstattet. 4 Wochen vor Schulbeginn können Sie letztmalig vom Vertrag zurücktreten, die Anmeldegebühr verbleibt bei der Kolping Bildungscampus gGmbH. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber der Schule zu erklären. Danach ist die Kündigung des Schulvertrages nur nach den unten stehenden Voraussetzungen möglich. Der Schulträger ist berechtigt am Beginn eines Ausbildungsganges vom Vertrag bis zum 31.07. eines jeden Schuljahres zurückzutreten, wenn die Klassenstärke nicht mindestens 14 Schüler/-innen beträgt.

2. Schulgeld

Das Schulgeld beträgt am kaufmännischen Berufskolleg lI (1BK2W) zurzeit monatlich EUR 110,- und ist erstmals ab Schulbeginn und danach jeweils zum Ersten eines Monats fällig. Befindet sich der Schüler/gesetzliche Vertreter mit dem Schulgeld in Höhe von 2 Monatsraten in Verzug, so ist die Kolping Bildungscampus gGmbH berechtigt, den Schulvertrag fristlos zu kündigen. Bei Rückständen in der Bezahlung des Schulgeldes kann die Kolping Bildungscampus gGmbH bis zu dessen vollständiger Bezahlung Zeugnisse zurückbehalten. Die Kolping Bildungscampus gGmbH ist berechtigt, das Schulgeld zu erhöhen. Dies ist dem Schüler/gesetzlichen Vertreter schriftlich mitzuteilen. Ist der Schüler/gesetzliche Vertreter mit der Erhöhung nicht einverstanden, so kann er den Schulvertrag fristlos schriftlich kündigen bzw. vor Schulbeginn ohne Einhaltung einer Frist schriftlich vom Schulvertrag zurücktreten.

3.Kündigung

Nach Schulbeginn ist die Kündigung des Schulvertrages unter Einhaltung einer Frist von 8 Wochen zum Monatsende, erstmals zum 31.10. möglich. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Im Falle der Beendigung des Schulvertrages müssen die Leihbücher und der Schülerausweis unverzüglich zurückgegeben werden. Die Kolping Bildungscampus gGmbH ist insbesondere berechtigt, den Schulvertrag unter Einhaltung der obigen Kündigungsfrist zu kündigen, wenn der Schüler im jeweiligen Schuljahr – ob durch Krankheit entschuldigt oder nicht – mehr als insgesamt 20 Schultage fehlt. Das gleiche gilt, wenn der Schüler wiederholt gegen die Haus- und Schulordnung verstößt. Eine fristlose Kündigung seitens der Schule kann ausgesprochen werden, wenn sich z. B. der/ die Schüler/-in bewusst im Gegensatz zum Verständnis und zu den Zielen der Schule stellt und alle Bemühungen zur Änderung seiner/ ihrer Haltung vergeblich sind, oder sein/ ihr Verhalten im Umgang mit den Schüler/-innen oder Lehrkräften die Regeln des Anstandes verletzt. Das außerschulische Verhalten darf die Interessen des Schulträgers nicht schädigen.

4. Haftung, Versicherung

Die Haftung für Personen- und Sachschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sie erstreckt sich nicht auf Geld, Schmuck oder sonstige Wertgegenstände, Fahrräder, Kraftfahrzeuge oder deren Zubehör oder auf Gegenstände, die auf dem Schulgelände liegen gelassen werden. Der Schüler/gesetzliche Vertreter verpflichtet sich zum Ersatz der von ihm verursachten Personen- oder Sachschäden. Die Schule haftet nicht für Diebstahl. Für fahrlässige oder mutwillige Beschädigung der Unterrichtsräume, Einrichtungsgegenstände, Lehr- und Lernmittel müssen die Schüler/-innen oder gesetzliche Vertreter ersatzpflichtig gemacht werden. Die Schüler/-innen sind durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung versichert. Diese erstreckt sich grundsätzlich auf Unfälle während des Unterrichts einschließlich der Pausen und weiterer Veranstaltungen sowie auf dem Weg zur Schule oder von der Schule an den Ort, an dem die Schulveranstaltung stattfindet.

5. Beginn, Ferienzeiten

Der Beginn des Schuljahres ist wie an den öffentlichen Schulen geregelt, ebenso sind die Ferien angeglichen.

6. Auskunft Erziehungsberechtigte

Hat der Erziehungsberechtigte die Anmeldung mit unterzeichnet, so ist die Schule berechtigt, dem Erziehungsberechtigten Auskünfte über die Durchführung des Schulvertrages betreffende Angelegenheiten wie z. B. Fehlzeiten, schulische Leistungen etc. zu erteilen. Der/ die Schüler/-in erklärt sich damit einverstanden, dass diese Auskünfte nach Erreichen der Volljährigkeit weiter erteilt werden dürfen.

7. Einwilligung zur Veröffentlichung Fotos, Werken

Der/ die Schüler/-in bzw. der Erziehungsberechtigte erklärt sich damit einverstanden, dass seine Person darstellende Fotos oder von ihm erstellte Werke veröffentlicht werden. Dies gilt auch für Darstellungen auf der Homepage der Schule.

8. Schulordnung

Die Schulordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung ist wesentlicher und fester Bestandteil des Schulvertrages und deshalb einzuhalten.

9. Datenverarbeitung

Mit der Speicherung und Verarbeitung meiner persönlichen Daten im Rahmen meiner Schulausbildung erkläre ich mich einverstanden. Mir ist bekannt, dass mit Unterzeichnung der Anmeldung ein Schulvertrag zwischen mir und der Kolping Bildungscampus gGmbH abgeschlossen wird, wenn ich eine schriftliche Aufnahmebestätigung der Kolping Bildungscampus gGmbH erhalte. Die obigen Vertragsbedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und bin mit diesen einverstanden.

Schulvertrags­bedingungen

1. Anmeldegebühr

Es wird eine Anmelde- und Bearbeitungsgebühr von zurzeit EUR 90,00 erhoben. Die Bearbeitung Ihrer Anmeldung kann erst nach Eingang dieser Gebühr erfolgen. Wenn Ihnen kein Schulplatz angeboten werden kann, wird diese Gebühr zurückerstattet. 4 Wochen vor Schulbeginn können Sie letztmalig vom Vertrag zurücktreten, die Anmeldegebühr verbleibt bei der Kolping Bildungscampus gGmbH. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber der Schule zu erklären. Danach ist die Kündigung des Schulvertrages nur nach den unten stehenden Voraussetzungen möglich. Der Schulträger ist berechtigt am Beginn eines Ausbildungsganges vom Vertrag bis zum 31.07. eines jeden Schuljahres zurückzutreten, wenn die Klassenstärke nicht mindestens 14 Schüler/-innen beträgt.

2. Schulgeld

Das Schulgeld beträgt am kaufmännischen Berufskolleg l (1BK1W) zurzeit monatlich EUR 110,- und ist erstmals ab Schulbeginn und danach jeweils zum Ersten eines Monats fällig. Befindet sich der Schüler/gesetzliche Vertreter mit dem Schulgeld in Höhe von 2 Monatsraten in Verzug, so ist die Kolping Bildungscampus gGmbH berechtigt, den Schulvertrag fristlos zu kündigen. Bei Rückständen in der Bezahlung des Schulgeldes kann die Kolping Bildungscampus gGmbH bis zu dessen vollständiger Bezahlung Zeugnisse zurückbehalten. Die Kolping Bildungscampus gGmbH ist berechtigt, das Schulgeld zu erhöhen. Dies ist dem Schüler/gesetzlichen Vertreter schriftlich mitzuteilen. Ist der Schüler/gesetzliche Vertreter mit der Erhöhung nicht einverstanden, so kann er den Schulvertrag fristlos schriftlich kündigen bzw. vor Schulbeginn ohne Einhaltung einer Frist schriftlich vom Schulvertrag zurücktreten.

3.Kündigung

Nach Schulbeginn ist die Kündigung des Schulvertrages unter Einhaltung einer Frist von 8 Wochen zum Monatsende, erstmals zum 31.10. möglich. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Im Falle der Beendigung des Schulvertrages müssen die Leihbücher und der Schülerausweis unverzüglich zurückgegeben werden. Die Kolping Bildungscampus gGmbH ist insbesondere berechtigt, den Schulvertrag unter Einhaltung der obigen Kündigungsfrist zu kündigen, wenn der Schüler im jeweiligen Schuljahr – ob durch Krankheit entschuldigt oder nicht – mehr als insgesamt 20 Schultage fehlt. Das gleiche gilt, wenn der Schüler wiederholt gegen die Haus- und Schulordnung verstößt. Eine fristlose Kündigung seitens der Schule kann ausgesprochen werden, wenn sich z. B. der/ die Schüler/-in bewusst im Gegensatz zum Verständnis und zu den Zielen der Schule stellt und alle Bemühungen zur Änderung seiner/ ihrer Haltung vergeblich sind, oder sein/ ihr Verhalten im Umgang mit den Schüler/-innen oder Lehrkräften die Regeln des Anstandes verletzt. Das außerschulische Verhalten darf die Interessen des Schulträgers nicht schädigen.

4. Haftung, Versicherung

Die Haftung für Personen- und Sachschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sie erstreckt sich nicht auf Geld, Schmuck oder sonstige Wertgegenstände, Fahrräder, Kraftfahrzeuge oder deren Zubehör oder auf Gegenstände, die auf dem Schulgelände liegen gelassen werden. Der Schüler/gesetzliche Vertreter verpflichtet sich zum Ersatz der von ihm verursachten Personen- oder Sachschäden. Die Schule haftet nicht für Diebstahl. Für fahrlässige oder mutwillige Beschädigung der Unterrichtsräume, Einrichtungsgegenstände, Lehr- und Lernmittel müssen die Schüler/-innen oder gesetzliche Vertreter ersatzpflichtig gemacht werden. Die Schüler/-innen sind durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung versichert. Diese erstreckt sich grundsätzlich auf Unfälle während des Unterrichts einschließlich der Pausen und weiterer Veranstaltungen sowie auf dem Weg zur Schule oder von der Schule an den Ort, an dem die Schulveranstaltung stattfindet.

5. Beginn, Ferienzeiten

Der Beginn des Schuljahres ist wie an den öffentlichen Schulen geregelt, ebenso sind die Ferien angeglichen.

6. Auskunft Erziehungsberechtigte

Hat der Erziehungsberechtigte die Anmeldung mit unterzeichnet, so ist die Schule berechtigt, dem Erziehungsberechtigten Auskünfte über die Durchführung des Schulvertrages betreffende Angelegenheiten wie z. B. Fehlzeiten, schulische Leistungen etc. zu erteilen. Der/ die Schüler/-in erklärt sich damit einverstanden, dass diese Auskünfte nach Erreichen der Volljährigkeit weiter erteilt werden dürfen.

7. Einwilligung zur Veröffentlichung Fotos, Werken

Der/ die Schüler/-in bzw. der Erziehungsberechtigte erklärt sich damit einverstanden, dass seine Person darstellende Fotos oder von ihm erstellte Werke veröffentlicht werden. Dies gilt auch für Darstellungen auf der Homepage der Schule.

8. Schulordnung

Die Schulordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung ist wesentlicher und fester Bestandteil des Schulvertrages und deshalb einzuhalten.

9. Datenverarbeitung

Mit der Speicherung und Verarbeitung meiner persönlichen Daten im Rahmen meiner Schulausbildung erkläre ich mich einverstanden. Mir ist bekannt, dass mit Unterzeichnung der Anmeldung ein Schulvertrag zwischen mir und der Kolping Bildungscampus gGmbH abgeschlossen wird, wenn ich eine schriftliche Aufnahmebestätigung der Kolping Bildungscampus gGmbH erhalte. Die obigen Vertragsbedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und bin mit diesen einverstanden.

Schulvertrags­bedingungen

1. Anmeldegebühr

Es wird eine Anmelde- und Bearbeitungsgebühr von zurzeit EUR 35,00 erhoben. Die Bearbeitung Ihrer Anmeldung kann erst nach Eingang dieser Gebühr erfolgen. 4 Wochen vor Schulbeginn können Sie letztmalig vom Vertrag zurücktreten, die Anmeldegebühr verbleibt bei der Kolping Bildung Nordwürttemberg gGmbH. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber der Schule zu erklären. Danach ist die Kündigung des Schulvertrages nur nach den unten stehenden Voraussetzungen möglich. Der Schulträger ist berechtigt am Beginn eines Ausbildungsganges vom Vertrag bis zum 31.07. eines jeden Schuljahres zurückzutreten, wenn die Klassenstärke nicht mindestens 14 Schüler/-innen beträgt.

2. Schulgeld

Das Schulgeld beträgt am Kolping-Berufskolleg, zweijährig, Teilzeit (BK) monatlich zurzeit EUR 55,- und ist erstmals ab Schulbeginn und danach jeweils zum Ersten eines Monats fällig. Befindet sich der Schüler mit dem Schulgeld in Höhe von 2 Monatsraten in Verzug, so ist die Kolping Bildung Nordwürttemberg gGmbH berechtigt, den Schulvertrag fristlos zu kündigen. Bei Rückständen in der Bezahlung des Schulgeldes kann die Kolping Bildung Nordwürttemberg gGmbH bis zu dessen vollständiger Bezahlung Zeugnisse zurückbehalten. Die Kolping Bildung Nordwürttemberg gGmbH ist berechtigt, das Schulgeld zu erhöhen. Dies ist dem Schüler schriftlich mitzuteilen. Ist der Schüler mit der Erhöhung nicht einverstanden, so kann er den Schulvertrag fristlos schriftlich kündigen bzw. vor Schulbeginn ohne Einhaltung einer Frist schriftlich vom Schulvertrag zurücktreten.

3.Kündigung

Nach Schulbeginn ist die Kündigung des Schulvertrages unter Einhaltung einer Frist von 8 Wochen zum Monatsende, erstmals zum 31.10. möglich. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Im Falle der Beendigung des Schulvertrages müssen die Leihbücher und der Schülerausweis unverzüglich zurückgegeben werden. Die Kolping Bildung Nordwürttemberg gGmbH ist insbesondere berechtigt, den Schulvertrag unter Einhaltung der obigen Kündigungsfrist zu kündigen, wenn der Schüler im jeweiligen Schuljahr – ob durch Krankheit entschuldigt oder nicht – an mehr als insgesamt 20 Schultagen fehlt. Das gleiche gilt, wenn der Schüler wiederholt gegen die Haus- und Schulordnung verstößt. Eine fristlose Kündigung seitens der Schule kann ausgesprochen werden, wenn sich z. B. der/ die Schüler/-in bewusst im Gegensatz zum Verständnis und zu den Zielen der Schule stellt und alle Bemühungen zur Änderung seiner/ ihrer Haltung vergeblich sind, oder sein/ ihr Verhalten im Umgang mit den Schüler/-innen oder Lehrkräften die Regeln des Anstandes verletzt. Das außerschulische Verhalten darf die Interessen des Schulträgers nicht schädigen.

4. Haftung, Versicherung

Die Haftung für Personen- und Sachschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sie erstreckt sich nicht auf Geld, Schmuck oder sonstige Wertgegenstände, Fahrräder, Kraftfahrzeuge oder deren Zubehör oder auf Gegenstände, die auf dem Schulgelände liegen gelassen werden. Der Schüler verpflichtet sich zum Ersatz der von ihm verursachten Personen- oder Sachschäden. Die Schule haftet nicht für Diebstahl. Für fahrlässige oder mutwillige Beschädigung der Unterrichtsräume, Einrichtungsgegenstände, Lehr- und Lernmittel müssen die Schüler/-innen ersatzpflichtig gemacht werden. Die Schüler/-innen sind durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung versichert. Diese erstreckt sich grundsätzlich auf Unfälle während des Unterrichts einschließlich der Pausen und weiterer Veranstaltungen sowie auf dem Weg zur Schule oder von der Schule an den Ort, an dem die Schulveranstaltung stattfindet.

5. Beginn, Ferienzeiten

Der Beginn des Schuljahres ist wie an den öffentlichen Schulen geregelt, ebenso sind die Ferien angeglichen.

6. Einwilligung zur Veröffentlichung Fotos, Werken

Der/ die Schüler/-in erklärt sich damit einverstanden, dass seine Person darstellende Fotos oder von ihm erstellte Werke veröffentlicht werden. Dies gilt auch für Darstellungen auf der Homepage der Schule.

7. Schulordnung

Die Schulordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung ist wesentlicher und fester Bestandteil des Schulvertrages und deshalb einzuhalten.

8. Datenverarbeitung

Mit der Speicherung und Verarbeitung meiner persönlichen Daten im Rahmen meiner Schulausbildung erkläre ich mich einverstanden. Mir ist bekannt, dass mit Unterzeichnung dieser Anmeldung ein Schulvertrag zwischen mir und der Kolping Bildung Nordwürttemberg gGmbH abgeschlossen wird, wenn ich eine schriftliche Aufnahmebestätigung der Kolping Bildung Nordwürttemberg gGmbH erhalte. Die obigen Vertragsbedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und bin mit diesen einverstanden.

Schulvertrags­bedingungen

1. Anmeldegebühr

Es wird eine Anmelde- und Bearbeitungsgebühr von zurzeit EUR 35,00 erhoben. Die Bearbeitung Ihrer Anmeldung kann erst nach Eingang dieser Gebühr erfolgen. 4 Wochen vor Schulbeginn können Sie letztmalig vom Vertrag zurücktreten, die Anmeldegebühr verbleibt bei der Kolping Bildung Nordwürttemberg gGmbH. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber der Schule zu erklären. Danach ist die Kündigung des Schulvertrages nur nach den unten stehenden Voraussetzungen möglich. Der Schulträger ist berechtigt am Beginn eines Ausbildungsganges vom Vertrag bis zum 31.07. eines jeden Schuljahres zurückzutreten, wenn die Klassenstärke nicht mindestens 14 Schüler/-innen beträgt.

2. Schulgeld

Das Schulgeld beträgt am Kolping-Kolleg (KK) monatlich zurzeit EUR 65,- und ist erstmals ab Schulbeginn und danach jeweils zum Ersten eines Monats fällig. Befindet sich der Schüler mit dem Schulgeld in Höhe von 2 Monatsraten in Verzug, so ist die Kolping Bildung Nordwürttemberg gGmbH berechtigt, den Schulvertrag fristlos zu kündigen. Bei Rückständen in der Bezahlung des Schulgeldes kann die Kolping Bildung Nordwürttemberg gGmbH bis zu dessen vollständiger Bezahlung Zeugnisse zurückbehalten. Die Kolping Bildung Nordwürttemberg gGmbH ist berechtigt, das Schulgeld zu erhöhen. Dies ist dem Schüler schriftlich mitzuteilen. Ist der Schüler mit der Erhöhung nicht einverstanden, so kann er den Schulvertrag fristlos schriftlich kündigen bzw. vor Schulbeginn ohne Einhaltung einer Frist schriftlich vom Schulvertrag zurücktreten.

3.Kündigung

Nach Schulbeginn ist die Kündigung des Schulvertrages unter Einhaltung einer Frist von 8 Wochen zum Monatsende, erstmals zum 31.10. möglich. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Im Falle der Beendigung des Schulvertrages müssen die Leihbücher und der Schülerausweis unverzüglich zurückgegeben werden. Die Kolping Bildung Nordwürttemberg gGmbH ist insbesondere berechtigt, den Schulvertrag unter Einhaltung der obigen Kündigungsfrist zu kündigen, wenn der Schüler im jeweiligen Schuljahr – ob durch Krankheit entschuldigt oder nicht – an mehr als insgesamt 20 Schultagen fehlt. Das gleiche gilt, wenn der Schüler wiederholt gegen die Haus- und Schulordnung verstößt. Eine fristlose Kündigung seitens der Schule kann ausgesprochen werden, wenn sich z. B. der/ die Schüler/-in bewusst im Gegensatz zum Verständnis und zu den Zielen der Schule stellt und alle Bemühungen zur Änderung seiner/ ihrer Haltung vergeblich sind, oder sein/ ihr Verhalten im Umgang mit den Schüler/-innen oder Lehrkräften die Regeln des Anstandes verletzt. Das außerschulische Verhalten darf die Interessen des Schulträgers nicht schädigen.

4. Haftung, Versicherung

Die Haftung für Personen- und Sachschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sie erstreckt sich nicht auf Geld, Schmuck oder sonstige Wertgegenstände, Fahrräder, Kraftfahrzeuge oder deren Zubehör oder auf Gegenstände, die auf dem Schulgelände liegen gelassen werden. Der Schüler verpflichtet sich zum Ersatz der von ihm verursachten Personen- oder Sachschäden. Die Schule haftet nicht für Diebstahl. Für fahrlässige oder mutwillige Beschädigung der Unterrichtsräume, Einrichtungsgegenstände, Lehr- und Lernmittel müssen die Schüler/-innen ersatzpflichtig gemacht werden. Die Schüler/-innen sind durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung versichert. Diese erstreckt sich grundsätzlich auf Unfälle während des Unterrichts einschließlich der Pausen und weiterer Veranstaltungen sowie auf dem Weg zur Schule oder von der Schule an den Ort, an dem die Schulveranstaltung stattfindet.

5. Beginn, Ferienzeiten

Der Beginn des Schuljahres ist wie an den öffentlichen Schulen geregelt, ebenso sind die Ferien angeglichen.

6. Einwilligung zur Veröffentlichung Fotos, Werken

Der/ die Schüler/-in erklärt sich damit einverstanden, dass seine Person darstellende Fotos oder von ihm erstellte Werke veröffentlicht werden. Dies gilt auch für Darstellungen auf der Homepage der Schule.

7. Schulordnung

Die Schulordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung ist wesentlicher und fester Bestandteil des Schulvertrages und deshalb einzuhalten.

8. Datenverarbeitung

Mit der Speicherung und Verarbeitung meiner persönlichen Daten im Rahmen meiner Schulausbildung erkläre ich mich einverstanden. Mir ist bekannt, dass mit Unterzeichnung dieser Anmeldung ein Schulvertrag zwischen mir und der Kolping Bildung Nordwürttemberg gGmbH abgeschlossen wird, wenn ich eine schriftliche Aufnahmebestätigung der Kolping Bildung Nordwürttemberg gGmbH erhalte. Die obigen Vertragsbedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und bin mit diesen einverstanden.

Schulvertrags­bedingungen

1. Anmeldegebühr

Es wird eine Anmelde- und Bearbeitungsgebühr von zurzeit EUR 90,00 erhoben. Die Bearbeitung Ihrer Anmeldung kann erst nach Eingang dieser Gebühr erfolgen. Wenn Ihnen kein Schulplatz angeboten werden kann, wird diese Gebühr zurückerstattet. 4 Wochen vor Schulbeginn können Sie letztmalig vom Vertrag zurücktreten, die Anmeldegebühr verbleibt bei der Kolping Bildung Nordwürttemberg gGmbH. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber der Schule zu erklären. Danach ist die Kündigung des Schulvertrages nur nach den unten stehenden Voraussetzungen möglich. Der Schulträger ist berechtigt am Beginn eines Ausbildungsganges vom Vertrag bis zum 31.07. eines jeden Schuljahres zurückzutreten, wenn die Klassenstärke nicht mindestens 14 Schüler/-innen beträgt.

2. Schulgeld

Das Schulgeld beträgt am Sozial- und Gesundheitswissenschaftliches Gymnasium (SG) zurzeit monatlich EUR 120,- und ist erstmals ab Schulbeginn und danach jeweils zum Ersten eines Monats fällig. Befindet sich der Schüler/gesetzliche Vertreter mit dem Schulgeld in Höhe von 2 Monatsraten in Verzug, so ist die Kolping Bildung Nordwürttemberg gGmbH berechtigt, den Schulvertrag fristlos zu kündigen. Bei Rückständen in der Bezahlung des Schulgeldes kann die Kolping Bildung Nordwürttemberg gGmbH bis zu dessen vollständiger Bezahlung Zeugnisse zurückbehalten. Die Kolping Bildung Nordwürttemberg gGmbH ist berechtigt, das Schulgeld zu erhöhen. Dies ist dem Schüler/gesetzlichen Vertreter schriftlich mitzuteilen. Ist der Schüler/gesetzliche Vertreter mit der Erhöhung nicht einverstanden, so kann er den Schulvertrag fristlos schriftlich kündigen bzw. vor Schulbeginn ohne Einhaltung einer Frist schriftlich vom Schulvertrag zurücktreten.

3.Kündigung

Nach Schulbeginn ist die Kündigung des Schulvertrages unter Einhaltung einer Frist von 8 Wochen zum Monatsende, erstmals zum 31.10. möglich. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Im Falle der Beendigung des Schulvertrages müssen die Leihbücher und der Schülerausweis unverzüglich zurückgegeben werden. Die Kolping Bildung Nordwürttemberg gGmbH ist insbesondere berechtigt, den Schulvertrag unter Einhaltung der obigen Kündigungsfrist zu kündigen, wenn der Schüler im jeweiligen Schuljahr – ob durch Krankheit entschuldigt oder nicht – mehr als insgesamt 20 Schultage fehlt. Das gleiche gilt, wenn der Schüler wiederholt gegen die Haus- und Schulordnung verstößt. Eine fristlose Kündigung seitens der Schule kann ausgesprochen werden, wenn sich z. B. der/ die Schüler/-in bewusst im Gegensatz zum Verständnis und zu den Zielen der Schule stellt und alle Bemühungen zur Änderung seiner/ ihrer Haltung vergeblich sind, oder sein/ ihr Verhalten im Umgang mit den Schüler/-innen oder Lehrkräften die Regeln des Anstandes verletzt. Das außerschulische Verhalten darf die Interessen des Schulträgers nicht schädigen.

4. Haftung, Versicherung

Die Haftung für Personen- und Sachschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sie erstreckt sich nicht auf Geld, Schmuck oder sonstige Wertgegenstände, Fahrräder, Kraftfahrzeuge oder deren Zubehör oder auf Gegenstände, die auf dem Schulgelände liegen gelassen werden. Der Schüler/gesetzliche Vertreter verpflichtet sich zum Ersatz der von ihm verursachten Personen- oder Sachschäden. Die Schule haftet nicht für Diebstahl. Für fahrlässige oder mutwillige Beschädigung der Unterrichtsräume, Einrichtungsgegenstände, Lehr- und Lernmittel müssen die Schüler/-innen oder gesetzliche Vertreter ersatzpflichtig gemacht werden. Die Schüler/-innen sind durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung versichert. Diese erstreckt sich grundsätzlich auf Unfälle während des Unterrichts einschließlich der Pausen und weiterer Veranstaltungen sowie auf dem Weg zur Schule oder von der Schule an den Ort, an dem die Schulveranstaltung stattfindet.

5. Beginn, Ferienzeiten

Der Beginn des Schuljahres ist wie an den öffentlichen Schulen geregelt, ebenso sind die Ferien angeglichen.

6. Auskunft Erziehungsberechtigte

Hat der Erziehungsberechtigte die Anmeldung mit unterzeichnet, so ist die Schule berechtigt, dem Erziehungsberechtigten Auskünfte über die Durchführung des Schulvertrages betreffende Angelegenheiten wie z. B. Fehlzeiten, schulische Leistungen etc. zu erteilen. Der/ die Schüler/-in erklärt sich damit einverstanden, dass diese Auskünfte nach Erreichen der Volljährigkeit weiter erteilt werden dürfen.

7. Einwilligung zur Veröffentlichung Fotos, Werken

 Der/ die Schüler/-in bzw. der Erziehungsberechtigte erklärt sich damit einverstanden, dass seine Person darstellende Fotos oder von ihm erstellte Werke veröffentlicht werden. Dies gilt auch für Darstellungen auf der Homepage der Schule.

8. Schulordnung

Die Schulordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung ist wesentlicher und fester Bestandteil des Schulvertrages und deshalb einzuhalten.

9. Datenverarbeitung

Mit der Speicherung und Verarbeitung meiner persönlichen Daten im Rahmen meiner Schulausbildung erkläre ich mich einverstanden. Mir ist bekannt, dass mit Unterzeichnung dieser Anmeldung ein Schulvertrag zwischen mir und der Kolping Bildung Nordwürttemberg gGmbH abgeschlossen wird, wenn ich eine schriftliche Aufnahmebestätigung der Kolping Bildung Nordwürttemberg gGmbH erhalte. Die obigen Vertragsbedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und bin mit diesen einverstanden.

Schulvertrags­bedingungen

1. Anmeldegebühr

Es wird eine Anmelde- und Bearbeitungsgebühr von zurzeit EUR 90,00 erhoben. Die Bearbeitung Ihrer Anmeldung kann erst nach Eingang dieser Gebühr erfolgen. Wenn Ihnen kein Schulplatz angeboten werden kann, wird diese Gebühr zurückerstattet.
4 Wochen vor Schulbeginn können Sie letztmalig vom Vertrag zurücktreten, die Anmeldegebühr verbleibt bei der Kolping Bildungscampus gGmbH. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber der Schule zu erklären. Danach ist die Kündigung des Schulvertrages nur nach den unten stehenden Voraussetzungen möglich. Der Schulträger ist berechtigt am Beginn eines Ausbildungsganges vom Vertrag bis zum 31.07. eines jeden Schuljahres zurückzutreten, wenn die Klassenstärke nicht mindestens 14 Schüler/-innen beträgt.

2. Schulgeld

Das Schulgeld beträgt am Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium (WG) zurzeit monatlich EUR 120,- und ist erstmals ab Schulbeginn und danach jeweils zum Ersten eines Monats fällig. Befindet sich der Schüler/gesetzliche Vertreter mit dem Schulgeld in Höhe von 2 Monatsraten in Verzug, so ist die Kolping Bildungscampus gGmbH berechtigt, den Schulvertrag fristlos zu kündigen. Bei Rückständen in der Bezahlung des Schulgeldes kann die Kolping Bildungscampus gGmbH bis zu dessen vollständiger Bezahlung Zeugnisse zurückbehalten. Die Kolping Bildungscampus gGmbH ist berechtigt, das Schulgeld zu erhöhen. Dies ist dem Schüler/gesetzlichen Vertreter schriftlich mitzuteilen. Ist der Schüler/gesetzliche Vertreter mit der Erhöhung nicht einverstanden, so kann er den Schulvertrag fristlos schriftlich kündigen bzw. vor Schulbeginn ohne Einhaltung einer Frist schriftlich vom Schulvertrag zurücktreten.

3.Kündigung

Nach Schulbeginn ist die Kündigung des Schulvertrages unter Einhaltung einer Frist von 8 Wochen zum Monatsende, erstmals zum 31.10. möglich. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Im Falle der Beendigung des Schulvertrages müssen die Leihbücher und der Schülerausweis unverzüglich zurückgegeben werden. Die Kolping Bildungscampus gGmbH ist insbesondere berechtigt, den Schulvertrag unter Einhaltung der obigen Kündigungsfrist zu kündigen, wenn der Schüler im jeweiligen Schuljahr – ob durch Krankheit entschuldigt oder nicht – mehr als insgesamt 20 Schultage fehlt. Das gleiche gilt, wenn der Schüler wiederholt gegen die Haus- und Schulordnung verstößt. Eine fristlose Kündigung seitens der Schule kann ausgesprochen werden, wenn sich z. B. der/ die Schüler/-in bewusst im Gegensatz zum Verständnis und zu den Zielen der Schule stellt und alle Bemühungen zur Änderung seiner/ ihrer Haltung vergeblich sind, oder sein/ ihr Verhalten im Umgang mit den Schüler/-innen oder Lehrkräften die Regeln des Anstandes verletzt. Das außerschulische Verhalten darf die Interessen des Schulträgers nicht schädigen.

4. Haftung, Versicherung

Die Haftung für Personen- und Sachschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sie erstreckt sich nicht auf Geld, Schmuck oder sonstige Wertgegenstände, Fahrräder, Kraftfahrzeuge oder deren Zubehör oder auf Gegenstände, die auf dem Schulgelände liegen gelassen werden. Der Schüler/gesetzliche Vertreter verpflichtet sich zum Ersatz der von ihm verursachten Personen- oder Sachschäden. Die Schule haftet nicht für Diebstahl. Für fahrlässige oder mutwillige Beschädigung der Unterrichtsräume, Einrichtungsgegenstände, Lehr- und Lernmittel müssen die Schüler/-innen oder gesetzliche Vertreter ersatzpflichtig gemacht werden. Die Schüler/-innen sind durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung versichert. Diese erstreckt sich grundsätzlich auf Unfälle während des Unterrichts einschließlich der Pausen und weiterer Veranstaltungen sowie auf dem Weg zur Schule oder von der Schule an den Ort, an dem die Schulveranstaltung stattfindet.

5. Beginn, Ferienzeiten

Der Beginn des Schuljahres ist wie an den öffentlichen Schulen geregelt, ebenso sind die Ferien angeglichen.

6. Auskunft Erziehungsberechtigte

Hat der Erziehungsberechtigte die Anmeldung mit unterzeichnet, so ist die Schule berechtigt, dem Erziehungsberechtigten Auskünfte über die Durchführung des Schulvertrages betreffende Angelegenheiten wie z. B. Fehlzeiten, schulische Leistungen etc. zu erteilen. Der/ die Schüler/-in erklärt sich damit einverstanden, dass diese Auskünfte nach Erreichen der Volljährigkeit weiter erteilt werden dürfen.

7. Einwilligung zur Veröffentlichung Fotos, Werken

Der/ die Schüler/-in bzw. der Erziehungsberechtigte erklärt sich damit einverstanden, dass seine Person darstellende Fotos oder von ihm erstellte Werke veröffentlicht werden. Dies gilt auch für Darstellungen auf der Homepage der Schule.

8. Schulordnung

Die Schulordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung ist wesentlicher und fester Bestandteil des Schulvertrages und deshalb einzuhalten.

9. Datenverarbeitung

Mit der Speicherung und Verarbeitung meiner persönlichen Daten im Rahmen meiner Schulausbildung erkläre ich mich einverstanden. Mir ist bekannt, dass mit Unterzeichnung der Anmeldung ein Schulvertrag zwischen mir und der Kolping Bildungscampus gGmbH abgeschlossen wird, wenn ich eine schriftliche Aufnahmebestätigung der Kolping Bildungscampus gGmbH erhalte. Die obigen Vertragsbedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und bin mit diesen einverstanden.