Schulvertragsbedingungen
1. Anmeldegebühr
Es wird eine Anmelde- und Bearbeitungsgebühr von zurzeit EUR 90,00 erhoben. Die Bearbeitung Ihrer Anmeldung kann erst nach Eingang dieser Gebühr erfolgen. Wenn Ihnen kein Schulplatz angeboten werden kann, wird diese Gebühr zurückerstattet.
4 Wochen vor Schulbeginn können Sie letztmalig vom Vertrag zurücktreten, die Anmeldegebühr verbleibt bei der Kolping Bildungscampus gGmbH. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber der Schule zu erklären. Danach ist die Kündigung des Schulvertrages nur nach den unten stehenden Voraussetzungen möglich. Der Schulträger ist berechtigt am Beginn eines Ausbildungsganges vom Vertrag bis zum 31.07. eines jeden Schuljahres zurückzutreten, wenn die Klassenstärke nicht mindestens 14 Schüler/-innen beträgt.
2. Schulgeld
Das Schulgeld beträgt am Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium (WG) zurzeit monatlich EUR 120,- und ist erstmals ab Schulbeginn und danach jeweils zum Ersten eines Monats fällig. Befindet sich der Schüler/gesetzliche Vertreter mit dem Schulgeld in Höhe von 2 Monatsraten in Verzug, so ist die Kolping Bildungscampus gGmbH berechtigt, den Schulvertrag fristlos zu kündigen. Bei Rückständen in der Bezahlung des Schulgeldes kann die Kolping Bildungscampus gGmbH bis zu dessen vollständiger Bezahlung Zeugnisse zurückbehalten. Die Kolping Bildungscampus gGmbH ist berechtigt, das Schulgeld zu erhöhen. Dies ist dem Schüler/gesetzlichen Vertreter schriftlich mitzuteilen. Ist der Schüler/gesetzliche Vertreter mit der Erhöhung nicht einverstanden, so kann er den Schulvertrag fristlos schriftlich kündigen bzw. vor Schulbeginn ohne Einhaltung einer Frist schriftlich vom Schulvertrag zurücktreten.
3.Kündigung
Nach Schulbeginn ist die Kündigung des Schulvertrages unter Einhaltung einer Frist von 8 Wochen zum Monatsende, erstmals zum 31.10. möglich. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Im Falle der Beendigung des Schulvertrages müssen die Leihbücher und der Schülerausweis unverzüglich zurückgegeben werden. Die Kolping Bildungscampus gGmbH ist insbesondere berechtigt, den Schulvertrag unter Einhaltung der obigen Kündigungsfrist zu kündigen, wenn der Schüler im jeweiligen Schuljahr – ob durch Krankheit entschuldigt oder nicht – mehr als insgesamt 20 Schultage fehlt. Das gleiche gilt, wenn der Schüler wiederholt gegen die Haus- und Schulordnung verstößt. Eine fristlose Kündigung seitens der Schule kann ausgesprochen werden, wenn sich z. B. der/ die Schüler/-in bewusst im Gegensatz zum Verständnis und zu den Zielen der Schule stellt und alle Bemühungen zur Änderung seiner/ ihrer Haltung vergeblich sind, oder sein/ ihr Verhalten im Umgang mit den Schüler/-innen oder Lehrkräften die Regeln des Anstandes verletzt. Das außerschulische Verhalten darf die Interessen des Schulträgers nicht schädigen.
4. Haftung, Versicherung
Die Haftung für Personen- und Sachschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sie erstreckt sich nicht auf Geld, Schmuck oder sonstige Wertgegenstände, Fahrräder, Kraftfahrzeuge oder deren Zubehör oder auf Gegenstände, die auf dem Schulgelände liegen gelassen werden. Der Schüler/gesetzliche Vertreter verpflichtet sich zum Ersatz der von ihm verursachten Personen- oder Sachschäden. Die Schule haftet nicht für Diebstahl. Für fahrlässige oder mutwillige Beschädigung der Unterrichtsräume, Einrichtungsgegenstände, Lehr- und Lernmittel müssen die Schüler/-innen oder gesetzliche Vertreter ersatzpflichtig gemacht werden. Die Schüler/-innen sind durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung versichert. Diese erstreckt sich grundsätzlich auf Unfälle während des Unterrichts einschließlich der Pausen und weiterer Veranstaltungen sowie auf dem Weg zur Schule oder von der Schule an den Ort, an dem die Schulveranstaltung stattfindet.
5. Beginn, Ferienzeiten
Der Beginn des Schuljahres ist wie an den öffentlichen Schulen geregelt, ebenso sind die Ferien angeglichen.
6. Auskunft Erziehungsberechtigte
Hat der Erziehungsberechtigte die Anmeldung mit unterzeichnet, so ist die Schule berechtigt, dem Erziehungsberechtigten Auskünfte über die Durchführung des Schulvertrages betreffende Angelegenheiten wie z. B. Fehlzeiten, schulische Leistungen etc. zu erteilen. Der/ die Schüler/-in erklärt sich damit einverstanden, dass diese Auskünfte nach Erreichen der Volljährigkeit weiter erteilt werden dürfen.
7. Einwilligung zur Veröffentlichung Fotos, Werken
Der/ die Schüler/-in bzw. der Erziehungsberechtigte erklärt sich damit einverstanden, dass seine Person darstellende Fotos oder von ihm erstellte Werke veröffentlicht werden. Dies gilt auch für Darstellungen auf der Homepage der Schule.
8. Schulordnung
Die Schulordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung ist wesentlicher und fester Bestandteil des Schulvertrages und deshalb einzuhalten.
9. Datenverarbeitung
Mit der Speicherung und Verarbeitung meiner persönlichen Daten im Rahmen meiner Schulausbildung erkläre ich mich einverstanden. Mir ist bekannt, dass mit Unterzeichnung der Anmeldung ein Schulvertrag zwischen mir und der Kolping Bildungscampus gGmbH abgeschlossen wird, wenn ich eine schriftliche Aufnahmebestätigung der Kolping Bildungscampus gGmbH erhalte. Die obigen Vertragsbedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und bin mit diesen einverstanden.
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